Digitales Erbe regeln: Wie Angehörige die digitale Hinterlassenschaft verwalten und schützen können
- István Cocron
- 27. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Der digitale Nachlass bleibt nach wie vor oft unzureichend geregelt. Während die
Anmeldung auf einer Plattform in der Regel einfach ist, gestaltet sich das Löschen
der Konten im Todesfall häufig deutlich komplizierter. Viel zu oft bleiben
Mitgliedschaften, Abonnements oder Online-Accounts eines Verstorbenen aktiv, und
Gebühren, Beiträge oder Lizenzkosten fallen weiterhin an – Kosten, für die letztlich
die Angehörigen haften könnten.
In manchen Fällen liegen sogar Vermögenswerte oder Guthaben auf Online-Konten,
von denen die Erben nichts wissen. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen
Inhalte und Daten, die eine Person hinterlässt. Dazu zählen E-Mails, Social-Media-
Profile, Bank- und Shopping-Accounts sowie digitale Besitztümer wie E-Books,
Musikdateien, Kryptowährungen oder NFTs.
Bestattungsdienste bieten hier häufig Unterstützung an, indem sie Angehörige in der
Verwaltung des digitalen Nachlasses beraten und begleiten. „Neben der finanziellen
Belastung, die durch Abonnements oder Mitgliedschaften entstehen kann, gibt es oft
auch emotional wertvolle Inhalte in Social-Media-Konten, die besonderen Schutz und
eine behutsame Handhabung benötigen“ so Rechtsanwalt István Cocron von CLLB
Rechtsanwälte:

Abhängig von den Wünschen des Verstorbenen sowie gesetzlichen und
vertraglichen Vorgaben erhalten Hinterbliebene oder Erbberechtigte Zugang zu den
digitalen Konten. Die Kosten für eine erste Nachlass-Ermittlung liegen bei etwa 100
Euro, während zusätzliche Gebühren je nach Aufwand anfallen können. Sowohl
laufende Kosten als auch mögliche Einnahmen der digitalen Konten gehören zum
Erbe.
Die Abwicklung des digitalen Nachlasses erfolgt durch die Identifizierung aller
digitalen Daten, Konten und Online-Vermögenswerte einer Person. Dieser Prozess
startet mit dem Nachweis des Todes, in der Regel durch Vorlage einer
Sterbeurkunde. Oftmals sind dafür spezialisierte Dienstleister zuständig. Im
Anschluss folgt die Bestandsaufnahme aller digitalen Vermögenswerte. Hier werden
sämtliche Konten und online gespeicherte Daten des Verstorbenen ausfindig
gemacht. Dazu werden unterschiedliche Techniken angewendet, wie Befragungen
von Angehörigen, Durchsicht persönlicher Dokumente sowie automatisierte
Suchverfahren.
„Sobald die digitalen Güter ermittelt sind, müssen diese gesichert werden. Dies kann
bedeuten, Passwörter zu ändern oder Daten auf geschützte Speichermedien zu
übertragen, um unautorisierten Zugriff zu verhindern und gleichzeitig den Erben
Zugang zu ermöglichen. Schließlich müssen rechtliche Aspekte zur Vererbung
digitaler Daten und geltende Datenschutzgesetze berücksichtigt werden“ erklärt
Rechtsanwalt István Cocron. Im letzten Schritt wird der digitale Nachlass an die
Erben übergeben, die entscheiden, ob und wie Verträge gekündigt, Daten gelöscht
oder fortgeführt werden sollen, gemäß den Wünschen des Verstorbenen.
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