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Digitales Erbe regeln: Wie Angehörige die digitale Hinterlassenschaft verwalten und schützen können

  • István Cocron
  • 27. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Der digitale Nachlass bleibt nach wie vor oft unzureichend geregelt. Während die

Anmeldung auf einer Plattform in der Regel einfach ist, gestaltet sich das Löschen

der Konten im Todesfall häufig deutlich komplizierter. Viel zu oft bleiben

Mitgliedschaften, Abonnements oder Online-Accounts eines Verstorbenen aktiv, und

Gebühren, Beiträge oder Lizenzkosten fallen weiterhin an – Kosten, für die letztlich

die Angehörigen haften könnten.


In manchen Fällen liegen sogar Vermögenswerte oder Guthaben auf Online-Konten,

von denen die Erben nichts wissen. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen

Inhalte und Daten, die eine Person hinterlässt. Dazu zählen E-Mails, Social-Media-

Profile, Bank- und Shopping-Accounts sowie digitale Besitztümer wie E-Books,

Musikdateien, Kryptowährungen oder NFTs.


Bestattungsdienste bieten hier häufig Unterstützung an, indem sie Angehörige in der

Verwaltung des digitalen Nachlasses beraten und begleiten. „Neben der finanziellen

Belastung, die durch Abonnements oder Mitgliedschaften entstehen kann, gibt es oft

auch emotional wertvolle Inhalte in Social-Media-Konten, die besonderen Schutz und

eine behutsame Handhabung benötigen“ so Rechtsanwalt István Cocron von CLLB

Rechtsanwälte:



Abhängig von den Wünschen des Verstorbenen sowie gesetzlichen und

vertraglichen Vorgaben erhalten Hinterbliebene oder Erbberechtigte Zugang zu den

digitalen Konten. Die Kosten für eine erste Nachlass-Ermittlung liegen bei etwa 100

Euro, während zusätzliche Gebühren je nach Aufwand anfallen können. Sowohl

laufende Kosten als auch mögliche Einnahmen der digitalen Konten gehören zum

Erbe.


Die Abwicklung des digitalen Nachlasses erfolgt durch die Identifizierung aller

digitalen Daten, Konten und Online-Vermögenswerte einer Person. Dieser Prozess

startet mit dem Nachweis des Todes, in der Regel durch Vorlage einer

Sterbeurkunde. Oftmals sind dafür spezialisierte Dienstleister zuständig. Im

Anschluss folgt die Bestandsaufnahme aller digitalen Vermögenswerte. Hier werden

sämtliche Konten und online gespeicherte Daten des Verstorbenen ausfindig

gemacht. Dazu werden unterschiedliche Techniken angewendet, wie Befragungen

von Angehörigen, Durchsicht persönlicher Dokumente sowie automatisierte

Suchverfahren.


„Sobald die digitalen Güter ermittelt sind, müssen diese gesichert werden. Dies kann

bedeuten, Passwörter zu ändern oder Daten auf geschützte Speichermedien zu

übertragen, um unautorisierten Zugriff zu verhindern und gleichzeitig den Erben

Zugang zu ermöglichen. Schließlich müssen rechtliche Aspekte zur Vererbung

digitaler Daten und geltende Datenschutzgesetze berücksichtigt werden“ erklärt

Rechtsanwalt István Cocron. Im letzten Schritt wird der digitale Nachlass an die

Erben übergeben, die entscheiden, ob und wie Verträge gekündigt, Daten gelöscht

oder fortgeführt werden sollen, gemäß den Wünschen des Verstorbenen.

 
 
 

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